Attribute der verkehrsrechtlichen Anordnungen¶
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die fachlichen Eigenschaften (Attribute) verkehrsrechtlicher Anordnungen:
Attribut | Feldname | Beschreibung |
---|---|---|
ID | gid | Eindeutige ID der Anordnung (wird automatisch erzeugt) |
Netz-ID | id | ID der Netzkante zu der diese Anordnung gehört (wird automatisch zugeordnet) |
Verkehrsrecht | verkehrsrecht | ID aus dem Katalog möglicher Anordnungen (angezeigt wird die Bezeichnung) |
Lage | lage | Lage der Anordnung in Bezug auf die Netzkante (0 = beide Seiten, 1 = nur rechts, 2 = nur links) |
von | von | Station auf der Netzkante an der die Anordnung beginnt (0 = Startpunkt, 1 = Endpunkt der Linie) |
bis | bis | Station auf der Netzkante an der die Anordnung endet (0 = Startpunkt, 1 = Endpunkt der Linie) |
Status | status | Status der Anordnung (1 = gültig, 0 = geplant, üngültig) |
beide Fahrtrichtungen |
beide_richtungen | Erlaubt die Anordnung eine Befahrung auch in Gegenrichtung? (1 = ja, 0 = nein) Nur relevant für Zeichen 237, 239, 240, 241 |
Geometrie | geom | Liniengeometrie der Anordnung (wird automatisch aus Netzkante, Lage, von/bis berechnet) |
Die Verortung verkehrsrechtlicher Anordnungen erfolgt durch Auswahl von Netzkanten(stationen) in der Karte. Die neue ID der Anordnung und die ID der zugehörigen Netzkante werden so automatisch ermittelt.
Das Radwegenetz besteht in der Regel aus Netzkanten, die die Straßen- bzw. Wegeachse darstellen. Zum Teil sind aber auch richtungsbezogene Netzkanten digitalisiert, z.B. bei baulicher Fahrbahntrennung. Das Attribut ‚Lage‘ legt fest, ob die Anordnung (z.B. eines Radweges) bezogen auf die Digitalisierrichtung nur auf der rechten, nur auf der linken oder ob sie auf beiden Seiten der Netzkante erfolgt ist. Die Liniengeometrie der Anordnung wird dementsprechend seitlich versetzt oder mittig dargestellt.
Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen gelten immer für beide Seiten einer Netzkante. Radfahrstreifen z.B. können in beiden Richtungen eines Straßenzuges vorhanden (angeordnet) sein. Dies kann mit einer Anordnung (Lage: beide Seiten) oder zwei Anordnungen (Lage: 1x links, 1x rechts) abgebildet werden.
Eine angeordnete Radverkehrsanlage, die auf einer eigens gezeichneten Netzkante (z.B. im Freiraum oder auf einer Richtungsfahrbahn) geführt wird, wird mit der Lage „beide Seiten“ attributiert. Dies hat dann die Bedeutung von „mittig, auf dieser Netzkante“.
Radverkehrsanlagen sollen i.d.R. nicht in Gegenrichtung freigegeben werden (Freigabe linker Radwege). Im Einzelfall ist dies aber möglich. Das Attribut ‚beide Fahrtrichtungen‘ ist in der Anordnung zu setzen, wenn ein einseitiger Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.
Erfolgt die Anordnung nicht auf der gesamten Länge der Netzkante, so kann der Teilabschnitt mittels der Stationswerte von und bis (0 bis 1) definiert werden. Der von-Wert 0.1 bedeutet z.B. „beginne nach 10% der Länge der Netzkante“. Die stationsbezogene Verortung erfolgt ebenfalls mittels Kartenwerkzeug (Strg-Klick).
Es ist desweiteren möglich, eine Anordnung in den Status 0 (geplant, ungültig) zu setzen, wenn sie noch nicht oder nicht mehr gültig ist.
Die Liniengeometrie der Anordnung wird unabhängig von der Geometrie der Netzkante gespeichert, damit Änderungen am Netz die Daten nicht beeinträchtigen.