1.2. Anpassungen des Leitfadens seit 2018

Der Radroutenspeicher fokusiert sich auf (über)kommunale, regionale Radstreckenverläufe des Freizeit- und Alltagsradverkehrs.

Schon mit der ersten Version des Leitfadens legte man sich auf einen topologisch korrekten Netzdatenbestand fest (Knoten-Kanten-Modell). Durch die Integration des ATKIS-Netzes und nachfolgende Qualitätssicherungen steht heute ein Komplettnetz zur Verfügung, für das nur noch in Einzelfällen geometrische Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind. Dadurch ist fortan sogar ein Routing möglich. Hierfür wurden z.B. Netzkanten in Straßenachsenlage in zwei Richtungsfahrbahnen dupliziert, um bei baulicher Trennung die möglichen Fahrtbeziehungen für Radfahrende korrekt abzubilden.

Der Schwerpunkt der dezentralen Bearbeitung durch die kommunalen Partner kann daher in der Korrektur und Aktualisierung der Fachattribute bzw. Routenverläufe liegen.

Die RTG nutzt bereits die Grundlagendaten des Radroutenspeichers in der touristischen Rad-Navigations-App radtourenplaner.ruhr. Daher ist es umso wichtiger, dass der Primärdatenbestand nur in Abstimmung geändert wird. Jede geometrische und attributive Änderung hätte sonst direkte Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit nachgeordneter Fachanwendungen.

In einem Handbuch (https://hilfe.geoportal.ruhr/radroutenspeicher-kommunal/) werden die Hilfsmittel und Vorgehensweisen zur dezentralen Pflege des Radroutenspeichers fortlaufend dokumentiert. Zur Bearbeitung stellen wir Ihnen eine QGIS Projektdatei zur Verfügung.

Die folgenden Ausführungen des Leitfadens Version 3.1 berücksichtigen diese Entwicklungen des Datenbestandes.

1.2.1. Infos zu Änderung in Bezug auf den Leitfaden Version 2.1 (April 2018)

  • Das Attribut Straßenname wurde ergänzt und ist optional zu pflegen.

  • Durch die Erweiterung des Radroutenspeichers zu einem Komplettnetz ist die bisherige Aussage im Leitfaden, dass für jede Netzkante mindestens ein Streckennetz zuzuordnen ist, obsolet.

  • Das Attribut „Zuständigkeit Geometrie“ entfällt. Durch das Komplettnetz liegen alle Geometrien vor. Geometrische Änderungen können in einem Änderungslayer vorgenommen werden. Diese werden vom RVR geprüft und in den Datenbestand übernommen. Die Zuständigkeit liegt hier generell beim RVR.

  • Das Attribut „Zuständigkeit Wegebeschaffenheit“ wurde in Zuständigkeit Baulast umbenannt und wird weiterhin pro Netzkante gepflegt.

  • Das Attribut „Zuständigkeit Streckenverlauf“ wird nicht mehr in Verbindung mit einer Netzkante gepflegt, denn auf einer Kante können mehrere Routen verlaufen, für die aber verschiedene Institutionen zuständig sind. Aus diesem Grund wird jetzt jeder Route ein oder ggf. mehrere „Besitzer“ (Institutionen) zugeordnet, die für den Routenverlauf zuständig sind.

  • Die bisherigen Kennungen „C“ (Routensperrung) und „CT“ (temporär regelmäßige Routensperrungen) unter dem Attribut Mobilitätskennzeichen entfallen, da es sich eigentlich um den Status einer Netzkante handelt. Deshalb gibt es jetzt unter dem Attribut Status die Kennung „C“ (Sperrung closed). Diese Kennung wird immer in Verbindung mit dem neuen Attribut Sperrung vergeben. Somit ist man in der Lage, im Zuge von Baustellen oder anderen Ereignissen Netzkanten temporär zu sperren und gleichzeitig den Grund dafür nachzuvollziehen und ggf. sogar automatisch wieder aufzuheben.

  • In der Metropole Ruhr gibt es 8 Fähren. Einige sind in den Wintermonaten außer Betrieb. Die damit verbundenen Netzkanten sind in dieser Zeit also nicht befahrbar. Aus diesem Grund wurde das Attribut Fähre in das Datenmodell aufgenommen. Es wird den entsprechenden Netzkanten zugeordnet und wenn Fähren nicht in Betrieb sind, automatisch auf den Status „C“ gesetzt. Die Information kann so bei einem Routing berücksichtigt werden.

  • Die Kennung „B“ unter dem Attribut Mobilitätskennzeichen steht nicht mehr für „Radroute“ sondern für „Radverkehr“, da die Befahrbarkeit mit dem Rad das Merkmal ist und nicht die Zuordnung zu einer Route.

  • Das Attribut Mobilitätskennzeichen wurde um die Kennung „F“ (nur Fußgänger) erweitert, um Netzkanten zu kennzeichnen, die vom Radverkehr nicht genutzt werden können. (z.B. Treppen, Fußgängerzonen) Die Kennung „S“ (Sonderfahrzeuge) wurde entfernt.

  • Die Kennungen „1“ (internationales Netz), „3“ (nationales Netz), „4“ (Überregionales Netz) und „5“ (regionales Netz) des Attributs Streckennetz wurden entfernt, die Attribute „100“ (Radverkehrsnetz NRW) und „110“ (Verdichtungsnetz NRW) wurden zu einer Kategorie unter dem Attribut „100“ zusammengefasst. Die Angabe zur geographischen Einteilung einer Route wird künftig direkt über die Routenliste gehalten.

  • Neuaufnahme des Attributs Sperrung zur Darstellung von Baustellen oder andere Ereignisse (z.B. Hochwasser). Eine Sperrung besteht aus mehreren Komponenten und wird über eine ID den Netzkanten zugeordnet.

  • Das Attribut „Zuständigkeit Streckennetz“ wird nicht mehr in Verbindung mit einer Netzkante gepflegt, denn auf einer Kante können mehrere Routen verlaufen, für die aber verschiedene Institutionen zuständig sind. Aus diesem Grund wird jetzt jeder Route ein oder ggf. mehrere „Besitzer“ (Institutionen) zugeordnet, die für den Routenverlauf zuständig sind.

  • Auf Wunsch des AK Radroutenspeicher am 29.10.2020 wurde der Radroutenspeicher um eine Möglichkeit erweitert, verkehrsrechtliche Anordungen wie z.B. Fahrradstraßen einzupflegen.

  • Die geometrischen Grundlagen werden im Leitfaden nur kurz und sehr vereinfacht dargestellt.

  • Das Kapitel „Datenübermittlung und Zusammenführung kommunaler Radrouten“ wurde aufgrund der stetigen technischen Aktualisierungen aus dem Leitfaden genommen und wird zukünftig über ein online verfügbares Benutzerhandbuch fortlaufend gepflegt.

  • Erweiterung der Auswahlliste zum Attribut Oberfläche. Neben den Oberkategorien „befestigt“, „unbefestigt“ und „unbekannt“ wurde die Auswahlliste um weitere Kategorien hinsichtlich des verwendeten Materials erweitert.

  • Nach Gesprächen mit der IVV und dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer 2022 ergab sich die Aufteilung des Streckennetze „100“ (Radverkehrsnetz NRW) und „101“ (Radnetz NRW)