2. Geometrische und attributive Grundlage

2.1. Geometrische Grundlage

Das Wegenetzes wurde als Knoten-Kanten-Modell erfasst. Jede nutzbare Straße oder Weg wird durch eine Netzkante dargestellt. Netzkanten schließen an Kreuzungen und Einmündungen “passgenau“ aneinander an. So erhält man ein topologisch sauberes Netz, welches die Basis für ein Routing bildet.

Netzkanten liegen lagetreu auf dem Orthophoto der Metropole Ruhr und im Regelfall auf der Straßenachse. Sollte es durch eine bauliche Trennung nicht möglich sein, aus einer Seitenstraße die Fahrbahn zu kreuzen, werden zwei Netzkanten richtungsabhängig erfasst.

Netzknoten werden automatisch durch das System erzeugt und müssen weder attributiv noch geometrisch bearbeitet werden.

Die folgende Abbildung zeigt exemplarisch einen Ausschnitt des Wegenetzes. Die Netzkanten werden als blaue Linien, die Netzknoten als rote Punkte dargestellt.

../_images/wegenetz1.png

Wegenetz mit Netzkanten und -knoten

Bemerkung

Eine Übersicht über die verschiedenen Fachbegriffe entnehmen Sie bitte dem Handbuch zum Radroutenspeicher.

2.2. Attribute, die pro Netzkante geführt werden

Im Folgenden werden die Attribute (Sachinformationen), die die jeweiligen Netzkanten definieren, aufgeführt. Neben einem Mindeststandard (Pflichtattribute) ist die Führung einer Reihe von optionalen Attributen möglich.

Die Tabelle Attribut-Übersicht pro Netzkante gibt einen Gesamtüberblick über die möglichen Attribute einer Netzkante.

Bemerkung

Wie die jeweiligen Attribute zu pflegen sind, entnehmen Sie bitte dem Handbuch.

Attribut-Übersicht pro Netzkante

Optional/
Pflicht

Attribut

Spalten-
bezeichnung

Datentyp

Beispiel

P (autom.)

ID

id

integer

342147

P (autom.)

Datum

datum

timestamp

2019-11-24

P (autom.)

geändert durch

lastchangeby

text

Schneider
(Bearbeiter)

O

Straßenname

strname

text

Luisenstraße
(Freitext)

O

Oberflächen-
beschaffenheit

oberf

integer

10
Codeliste Wegeoberfläche

P

Einbahnregelung

richtung

text

AD
Codeliste Richtungsverlauf

P

Status

status

text

U
Codeliste Status

P

Mobilitäts-
kennzeichen

mobikenn

text

B
Codeliste
Mobilitätskennzeichen

O

Kommentar

kommentar

text

Abstimmung erforderlich
(Freitext)

O

Streckennetz

streckennetz

text

Lokales Netz
Codeliste Streckennetz

O

Routen-
zugehörigkeit

routenzu-
gehoerigkeit

text

856
WFS
Routenzugehörigkeit

O

Zuständigkeit
Baulast

zuständigweg

text

Stadt Essen
Codeliste
Zustandigkeit Baulast

O

Sperrung (ID)

sperrung_id

integer

43
(Zuordung zu einer
Sperrung über eine ID)

O

Fähre (ID)

faehre_id

integer

5
(Zuordung zu einer
Fähre über eine ID)

Im Folgenden werden die einzelnen Attribute näher erläutert:

2.2.1. ID (P)

Jede Netzkante erhält eine eindeutige ID, die automatisch durch die Datenbank vergeben wird. Sie kann durch den Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden.

Darüber hinaus wird eine sog. UUID (Universally Unique Identifier) berechnet, die weltweit nahezu eindeutig ist und die Identifizierung des Datensatzes auch in Fremdsystemen ermöglicht.

Ein Großteil des Radwegenetzes im Radroutenspeicher wurde aus den kommunalen ATKIS-Daten ergänzt. Die GML_ID aus ATKIS wurde dabei übernommen, um eine gewisse Zurückverfolgung zu dem ursprünglichen ATKIS-Datensatz zu ermöglichen.

2.2.2. Datum (P)

Um beurteilen zu können, ob bzw. wann Veränderungen an Netzkanten vorgenommen wurden, wird das Datum der letzten Änderung der Netzkante mitgeführt. Der Datumsstempel wird automatisch durch die Datenbank vergeben oder verändert.

2.2.3. geändert durch (P)

Um beurteilen zu können, wer Veränderungen an Netzkanten vorgenommen hat, wird der Name des Bearbeiters der Netzkante mitgeführt. Der Name wird automatisch durch die Datenbank vergeben oder verändert.

2.2.4. Straßenname (O)

Die ATKIS-Netzkanten haben bei der Integration in den Radroutenspeicher ihren Straßennamen behalten (sofern es einen gab). Bereits bestehende Netzkanten haben in der Regel noch keinen Straßennamen. Es wäre wünschenswert diese sukzessiv nachzupflegen, da sie für Routinganweisungen sehr hilfreich sein können.

2.2.5. Oberfläche (O)

Eine Netzkante kann genau eine Oberflächenbeschaffenheit annehmen.
Die jeweilige Netzkante kann mit der überwiegend vorkommenden Oberflächenbeschaffenheit attributiert werden.

Folgende Wegeoberflächen können ausgewählt werden:

Codeliste Wegeoberfläche

Kennung

Wegeoberfläche

Erläuterung

10

befestigt

Überkategorie für
Kennung 11 bis 16

11

Asphalt

12

Beton

13

Plattenbeläge

14

Betonsteinpflaster

15

Kopfsteinpflaster

16

wassergebunden

20

unbefestigt

Überkategorie für
Kennung 22 bis 23

22

Rasengitterstein

23

verdichtetes Erdreich

30

unbekannt

2.2.6. Richtungsverlauf (P)

Straßen und Wege können ggf. für den Radverkehr nur eingeschränkt (in eine Richtung) nutzbar sein. Das Pflichtattribut „Richtungsverlauf“ dient dazu, diesen Sachverhalt abzubilden.
Eine Netzkante kann genau eine Art des Richtungsverlaufs annehmen.
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten zur Attributierung des Richtungsverlaufs (siehe Codeliste Richtungsverlauf).

Codeliste Richtungsverlauf

Kennung

Richtungsverlauf

Erläuterung

AD

Beide Fahrtrichtungen
(all directions)

Netzkante ist in beide Richtungen
befahrbar

OD

Eine Fahrtrichtung,
Digitalisierrichtung der
Netzkante erforderlich
(one direction)

Netzkante ist nur in der Digitalisierrichtung
befahrbar; z.B. Einbahnstraße

OF

Eine Fahrtrichtung,
Radfahrer frei (Schild,
separate Radverkehrsanlage, o.ä.)

Die Netzkante definiert eine Einbahnstraße,
die aber für Radfahrer auch aus der
Gegenrichtung befahrbar ist. 1

OQ

Eine Fahrtrichtung,
Querung schiebend
entgegengesetzt möglich

Auf der Netzkante kann nach StVO nur
in eine Richtung gefahren werden.
Der Radfahrer könnte sich aber entscheiden
abzusteigen und entgegen der Fahrtrichtung
zu schieben, um die StVO einzuhalten. 2

1

Dieses Attribut wurde bisher noch nicht vergeben, könnte aber mit der Verschneidung eines entsprechenden Datensatzes automatisiert gefüllt werden.

2

Dieses Attribut macht Sinn für ein hochwertiges Routingverfahren, da ggf. große Umwege durch ein Absteigen und Schieben vermieden werden können.

2.2.7. Status (P)

Das Pflichtattribut „Status“ dient der Verwaltung zukünftiger, aktueller oder ehemaliger Netzkanten für die Steuerung in der Bearbeitung und der Archivierung. Eine Netzkante kann genau einen Status annehmen.
Es sind fünf grundsätzliche Statusmeldungen (siehe Codeliste Status) möglich.

Codeliste Status

Kennung

Status

Erläuterung

U

in Betrieb (use)

befahrbar

Ppub

in Planung öffentlich
(plan public)

projektiert und für die Öffentlichkeit freigegeben

Ppriv

in Planung nicht öffentlich
(plan privat)

projektiert und noch nicht für die Öffentlichkeit
freigegeben

O

außer Betrieb
(out of order)

auf Dauer nicht mehr befahrbar

C

Sperrung (closed)

aktive Sperrung oder Fähre außer Betrieb

Nur Netzkanten mit Kennung U sind vom Radverkehr befahrbar. Daher ist darauf zu achten, dass keine Routen von Statusänderung betroffen sind und das Mobilitätskennzeichen B vergeben ist.

Die Kennungen Ppub und Ppriv können nur für Wege verwendet werden, die noch nicht real existieren oder sich noch im Bau befinden. (z. B. Umwidmung einer alten Bahntrasse in einen Fuß- und Radweg. Der neue Radweg ist geplant, aber noch nicht gebaut oder noch im Bau). Je nachdem welchen Status die Planung hat, muss das Attribut auf öffentlich (Ppub) oder nicht öffentlich (Ppriv) gesetzt werden.

Achtung

Diese beiden Kennungen bitte nicht für die Planung neuer Routen verwenden.
Das Attribut Status betrifft lediglich Netzkanten - keine Routen!

Die Kennung O kommt bei einer dauerhaften Außerbetriebnahme zur Anwendung.

Die Kennung C wird (automatisch) gesetzt, sofern eine Netzkante aufgrund einer Sperrung oder des saisonal eingeschränkten Fährenbetriebs temporär nicht befahrbar ist. (siehe Sperrung oder Fähre)

2.2.8. Mobilitätskennzeichen (P)

Eine Netzkante kann im Rahmen von Nahmobilität auf unterschiedliche Weise genutzt werden, bzw. dafür zugelassen sein. Neben der Funktion als Radverkehrsweg ist auch eine Nutzung als z.B. Wander-, Reit- oder Inlineweg denkbar. Eine entsprechende Beschilderung kennzeichnet dies dem Nutzer.

Um den Radroutenspeicher auch hierfür zukunftssicher zu gestalten, wird dieses Attribut heute schon als Pflichtfeld berücksichtigt. Aktuell sind fast alle Netzkanten mit B (Radverkehr) belegt. Es ist natürlich möglich mehrere Mobilitätskennzeichen pro Netzkante zu vergeben, allerdings gibt es auch Kennungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B.: Kennung F (nur Fußgänger); zusätzliche Kennung B (Radverkehr) ist somit nicht erlaubt).

Codeliste Mobilitätskennzeichen

Kennung

Mobilität

Erläuterung

B

Radverkehr (bike)

Alle Wege, die für Radfahrer freigegeben sind
(auch Pedelec 3)

EB

E-Bike 4

Radwege, die innerorts als „E-Bike frei“
gekennzeichnet sind.

F

nur Fußgänger, Treppe,
Fußgängerzone
(ohne Radfahrerer frei)

Wege, die ausschließlich nur von Fußgängern
genutzt werden dürfen.

H

Wanderroute (hike)

Wege, die zu einer Wanderroute gehören.

I

Inlinerroute (inliner)

Wege, die explizit für Inlineskater freigegeben
sind oder zu einer Inlinerroute gehören.
inliner

M

Mountainbikeroute
(mountainbike)

Wege, die durch eine Beschilderung nur für
Mountainbiker zugelassen sind oder ggf. nur von
einem Mountainbike befahren werden können.

R

Reitroute (ride)

Reitwege oder Wege, die zu einer Reitroute
gehören. reit

3

Pedelec Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ein Elektrofahrrad, welches den Fahrer nur dann elektrisch unterstützt, wenn er selbst in die Pedale tritt. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der einen der Elektromotor unterstützt, beträgt in Deutschland 25 km/h. Alles, was darüber hinausgeht, kann nur noch mit eigener Muskelkraft erreicht werden. Seit 2017 ist das Pedelec dem Fahrrad gesetzlich gleichgestellt, was bedeutet, dass man auf Radwegen fahren darf, keine Helmpflicht besteht und auch kein Führerschein nötig ist.

4

E-Bike Das e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen Innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit „E-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen E-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen.

2.2.9. Kommentar (O)

Im Kommentarfeld können Informationen zu Netzkanten hinterlegt werden. Anwendung findet dieses hauptsächlich bei Meldungen der kommunalen Partner über den Änderungslayer.

2.2.10. Streckennetz (O)

Netzkanten können verschiedenen Streckennetzen (über eine Kennung) zugeordnet werden (Auszug siehe Codeliste Streckennetz). So erhält man die Möglichkeit, das Wegenetz nach einer bestimmten Hierarchie, Bedeutung oder einem Qualitätsstandard zu filtern. (z.B. alle Bahntrassenradwege oder das Radverkehrsnetz NRW)

Codeliste Streckennetz (Auszug)

Kennung

Mobilität

Erläuterung

2

Radschnellwege

Regionale und kommunale Radschnellwege
(z.B. RS1)

6

Lokales Netz

Radweg verläuft innerhalb einer Kommune der
Metropole Ruhr

7

Verbindungsstrecke
zwischen Netzen

örtliche Verdichtungen durch das lokale
Radwegenetz (ohne Beschilderung)

8

Bahntrassenradwege

Radwege auf ehemaligen Bahntrassen

100

Radverkehrsnetz NRW

Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte
und Gemeinden des Landes mit einer
einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr
(rot-weiße Beschilderung);
Vom Land NRW ursprünglich entwickeltes
Radverkehrsnetz NRW (Original)

101

Radnetz NRW

Rot-weiß ausgeschildertes Netz
(Original und kommunales Verdichtungsnetz)

300

Knotenpunktnetze

Wegenetz aller Knotenpunktsysteme
im Verbandsgebiet und den Randbereichen

301

Knotenpunktnetz Ruhr

Wegenetz des Knotenpunktsystems
RVR

302

Knotenpunktnetz Wesel

Wegenetz des Knotenpunktsystems
Kreis Wesel

2000

Radrevier.ruhr

radrevier.ruhr ist eine Marke des RVR und
seiner Tochter der RTG.
Offiziell verbirgt sich hinter der Marke die
Wegestrukturen des Knotenpunktsystems,
des Ruhrtalradwegs, der Römer-Lippe-Route
inkl. Schleifen und die Route der Industriekultur per Rad.

2001

Netzkategorie 1
radrevierrour

Dient nur der internen Verwendung beim RVR zur
Bereitstellung von Daten an die App radtourenplaner.ruhr

2500

Radwegenetz
(radrevier.ruhr)

Vom RVR definiertes Verdichtungsnetz zum radrevier.ruhr.
Es beinhaltet kommunale Radrouten und -wege.

2.2.11. Routenzugehörigkeit (O)

Eine Netzkante kann beliebig vielen Routen zugeordnet sein. Die Gesamtheit der Netzkanten, die einer gleichen Route zugeordnet sind, definieren eine Route. (z.B. Römer-Lippe-Route)

(Gibt es zu einer Route Routenpunkte (Start-, Zwischen, Endpunkt), ist damit eine bestimmte Fahrtrichtung vorgegeben. So kann sie z.B. als GPX-Track ausgegeben und für ein Routing verwendet werden.)

Die Basis für die Bestimmung der Routenzugehörigkeit ist die Routenliste. In dieser werden alle dem RVR gemeldeten Routen geführt. Jede Route hat eine eindeutige ID, einen Namen, eine räumliche Zuordnung (z.B. nationales Netz) und eine IVV ID, eine Institution, die für die „Pflege“ im Radroutenspeicher verantwortlich ist.

Grundlage der Routenliste war die bereits bestehende Codeliste der IVV (RadroutenplanerNRW). Seitdem sind weit über 100 Routen von den Arbeitskreismitgliedern ergänzt worden.

Eine aktuelle Routenliste erreichen Sie über folgenden WFS.

Soll eine neue Route in den Radroutenspeicher aufgenommen werden, muss diese zunächst beim RVR gemeldet werden. Da die IVV Zugriff auf die im Radroutenspeicher gepflegten Routen hat und zu diesem Zweck jede Route eine IVV ID erhält, werden weitere beschreibende Informationen je Route benötigt. (siehe Eingabemaske_Themenroute_RRP_NRW.DOC)

Die Zuordnung der Netzkanten, zu einer neuen Route, erfolgt durch die für die Route zuständigen Institutionen.

Für Routen, die nur einen Teil des Jahres verfügbar sind (z.B. bei Fährbetrieb), besteht die Möglichkeit ein Betriebsbeginn bzw. -ende festzulegen. Werden Routen für bestimmte Anwendungen ausgeliefert, kann so sichergestellt werden, dass sie nur im Betriebszeitraum ausgeliefert werden.

Um ein leichters Auffinden verschiednener thematischer Routen zu ermöglichen, besteht zudem die Möglichkeit, Routen einer Kategorie (z.B. Mountainbikeroute) zuzuordnen.

2.2.12. Zuständigkeit Baulast (O)

Für alle Verkehrswege gilt die Verkehrssicherungspflicht. Diese liegt beim Straßenbaulastträger, der für den Zustand der jeweiligen Straße oder des jeweiligen Weges zuständig ist. Für jede Netzkante kann (optional) ein Baulastträger, hier nur „Baulast“ genannt, zugewiesen werden. Für Kreise, Kommunen, Emschergenossenschaft, Lippeverband und RVR existieren bereits Zuständigkeits-Ids (siehe Codeliste Zuständigkeit Baulast (Auszug)). Die Liste kann natürlich bei Bedarf erweitert werden.

Codeliste Zuständigkeit Baulast (Auszug)

AGS

Institution

DE_05113000

Stadt Essen

DE_05911000

Stadt Bochum

DE_05999999

RVR

DE_05562000

Kreis Recklinghausen

DE_05170000

Kreis Wesel

DE_05954000

Ennepe-Ruhr-Kreis

DE_05978000

Kreis Unna

2.2.13. Sperrung (O)

Durch Baustellen oder andere Ereignisse (z.B. Hochwasser) sind Teile des Radwegenetzes zeitweise nicht befahrbar. Mittels „Sperrungen“ können Teile des Radwegenetzes einem solchen Ereignis zugeordnet und ggf. gleichzeitig eine Umfahrung ausgewählt werden.

Eine „Sperrung“ besteht aus mindestens zwei, in der Regel sogar drei Komponenten:

  1. Zunächst wird ein Punktelement „Sperrung“ mit beschreibenden Attributen (z.B. Bezeichnung, Beschreibung, Beginn und (falls bekannt) Enddatum, Typ der Sperrung (z.B.: Baustelle, Hochwasser, …)) an der entsprechenden Stelle platziert.

  2. Netzkanten, die durch die Sperrung nicht befahrbar sind, werden dem Punktelement zugeordnet. (Referenz: ID der „Sperrung“)

  3. Netzkanten, die der Umfahrung der Sperrung dienen, können ggf. ebenfalls dem Punktelement zugeordnet werden. Das ist insbesondere erforderlich, wenn gesperrten Netzkanten Routen zugeordnet sind.

../_images/sperrung.png

Sperrung inkl. Umfahrung

Die Attribute Routenzugehörigkeit und Streckennetz werden automatisch von den gesperrten, auf die der Umfahrung zugeordneten Netzkanten, übertragen. Das Attribut Status der gesperrten Netzkante wird auf C (Sperrung (closed)) gesetzt. Wurde ein Enddatum festgelegt, wird die Sperrung der Netzkante nach Ablauf automatisch inaktiv und der Ursprungszustand wiederhergestellt.

Aktuell werden lediglich Sperrungen auf Radwegen verwaltet, die das radrevier.ruhr betreffen.

Aufgrund der Komplexität und der Auswirkungen auf den routingfähigen Datenbestand, werden Sperrungen nur zentral durch den RVR eingepflegt.

2.2.14. Fähre (O)

Durch Fährverbindungen können Teile des Wegennetzes temporär (Wintersaison) nicht befahrbar sein. Mittels dem Attribut „Fähre“ können die entsprechenden Netzkanten einer Fähre zugeordnet und zu definierten Zeiten gesperrt werden.

Eine „Fähre“ besteht aus zwei Komponenten:

  1. Einem Punktelement mit beschreibenden Attributen (z.B. Name der Fähre, Beschreibung, Info-URL, Foto-URL, Betriebsbeginn und –ende des Fährbetriebs).

  2. Einer Netzkante, die die Fährverbindung darstellt. (Das Punktelement „Fähre“ wird der Netzkante über die jeweilige ID zugeordnet.)

../_images/faehre.png

Fährverbindung

Netzkanten, die einer Fähre zugeordnet sind, werden ab einem Datum nach Betriebsende automatisch auf den Status C (Sperrung (closed)) gesetzt. Nach Erreichen des neuen Betriebsbeginns wird die Netzkante wieder automatisch in den aktiven Status U (in Betrieb) versetzt.

Alle Fähren der Metropole Ruhr befinden sich bereits im Radroutenspeicher und werden durch den RVR in Zusammenarbeit mit der RTG gepflegt. Für Routen, die über Fährverbindungen führen, existiert jeweils eine Variante mit und eine ohne Fährbetrieb. Auf diese Weise kann bei Abfrage einer Route entschieden werden, welche Route aktuell an den Anwender ausgegeben werden soll.

2.2.15. verkehrsrechtliche Anordungen

Neben den Attributen, die direkt über die Netzkanten vergeben werden, besteht die Möglichkeit verkehrsrechtliche Anordungen wie z.B. Fahrradstraßen einzupflegen. Diese werden als seperate Linienobjekte unabhängig von der Geometrie der Netzkante gespeichert, damit Änderungen die Daten nicht beeinträchtigen. Die Verknüpfung zu einer Netzkante geschieht über die eindeutige ID der Netzkanten.