2. Geometrische und attributive Grundlage¶
2.1. Geometrische Grundlage¶
Das Wegenetzes wurde als Knoten-Kanten-Modell erfasst. Jede nutzbare Straße oder Weg wird durch eine Netzkante dargestellt. Netzkanten schließen an Kreuzungen und Einmündungen “passgenau“ aneinander an. So erhält man ein topologisch sauberes Netz, welches die Basis für ein Routing bildet.
Netzkanten liegen lagetreu auf dem Orthophoto der Metropole Ruhr und im Regelfall auf der Straßenachse. Sollte es durch eine bauliche Trennung nicht möglich sein, aus einer Seitenstraße die Fahrbahn zu kreuzen, werden zwei Netzkanten richtungsabhängig erfasst.
Netzknoten werden automatisch durch das System erzeugt und müssen weder attributiv noch geometrisch bearbeitet werden.
Die folgende Abbildung zeigt exemplarisch einen Ausschnitt des Wegenetzes. Die Netzkanten werden als blaue Linien, die Netzknoten als rote Punkte dargestellt.
Bemerkung
Eine Übersicht über die verschiedenen Fachbegriffe entnehmen Sie bitte dem Handbuch zum Radroutenspeicher.
2.2. Attribute, die pro Netzkante geführt werden¶
Im Folgenden werden die Attribute (Sachinformationen), die die jeweiligen Netzkanten definieren, aufgeführt. Neben einem Mindeststandard (Pflichtattribute) ist die Führung einer Reihe von optionalen Attributen möglich.
Die Tabelle Attribut-Übersicht pro Netzkante gibt einen Gesamtüberblick über die möglichen Attribute einer Netzkante.
Bemerkung
Wie die jeweiligen Attribute zu pflegen sind, entnehmen Sie bitte dem Handbuch.
Optional/ |
Attribut |
Spalten- |
Datentyp |
Beispiel |
---|---|---|---|---|
P (autom.) |
ID |
id |
integer |
342147 |
P (autom.) |
Datum |
datum |
timestamp |
2019-11-24 |
P (autom.) |
geändert durch |
lastchangeby |
text |
Schneider |
O |
Straßenname |
strname |
text |
Luisenstraße |
O |
Oberflächen- |
oberf |
integer |
10 |
P |
Einbahnregelung |
richtung |
text |
AD |
P |
Status |
status |
text |
U |
P |
Mobilitäts- |
mobikenn |
text |
B |
O |
Kommentar |
kommentar |
text |
Abstimmung erforderlich |
O |
Streckennetz |
streckennetz |
text |
Lokales Netz |
O |
Routen- |
routenzu- |
text |
856 |
O |
Zuständigkeit |
zuständigweg |
text |
Stadt Essen |
O |
Sperrung (ID) |
sperrung_id |
integer |
43 |
O |
Fähre (ID) |
faehre_id |
integer |
5 |
Im Folgenden werden die einzelnen Attribute näher erläutert:
2.2.1. ID (P)¶
Jede Netzkante erhält eine eindeutige ID, die automatisch durch die Datenbank vergeben wird. Sie kann durch den Benutzer nicht verändert oder gelöscht werden.
Darüber hinaus wird eine sog. UUID (Universally Unique Identifier) berechnet, die weltweit nahezu eindeutig ist und die Identifizierung des Datensatzes auch in Fremdsystemen ermöglicht.
Ein Großteil des Radwegenetzes im Radroutenspeicher wurde aus den kommunalen ATKIS-Daten ergänzt. Die GML_ID aus ATKIS wurde dabei übernommen, um eine gewisse Zurückverfolgung zu dem ursprünglichen ATKIS-Datensatz zu ermöglichen.
2.2.2. Datum (P)¶
Um beurteilen zu können, ob bzw. wann Veränderungen an Netzkanten vorgenommen wurden, wird das Datum der letzten Änderung der Netzkante mitgeführt. Der Datumsstempel wird automatisch durch die Datenbank vergeben oder verändert.
2.2.3. geändert durch (P)¶
Um beurteilen zu können, wer Veränderungen an Netzkanten vorgenommen hat, wird der Name des Bearbeiters der Netzkante mitgeführt. Der Name wird automatisch durch die Datenbank vergeben oder verändert.
2.2.4. Straßenname (O)¶
Die ATKIS-Netzkanten haben bei der Integration in den Radroutenspeicher ihren Straßennamen behalten (sofern es einen gab). Bereits bestehende Netzkanten haben in der Regel noch keinen Straßennamen. Es wäre wünschenswert diese sukzessiv nachzupflegen, da sie für Routinganweisungen sehr hilfreich sein können.
2.2.5. Oberfläche (O)¶
Eine Netzkante kann genau eine Oberflächenbeschaffenheit annehmen.
Die jeweilige Netzkante kann mit der überwiegend vorkommenden Oberflächenbeschaffenheit attributiert werden.
Folgende Wegeoberflächen können ausgewählt werden:
Kennung |
Wegeoberfläche |
Erläuterung |
---|---|---|
10 |
befestigt |
Überkategorie für |
11 |
Asphalt |
|
12 |
Beton |
|
13 |
Plattenbeläge |
|
14 |
Betonsteinpflaster |
|
15 |
Kopfsteinpflaster |
|
16 |
wassergebunden |
|
20 |
unbefestigt |
Überkategorie für |
22 |
Rasengitterstein |
|
23 |
verdichtetes Erdreich |
|
30 |
unbekannt |
2.2.6. Richtungsverlauf (P)¶
Straßen und Wege können ggf. für den Radverkehr nur eingeschränkt (in eine Richtung) nutzbar sein. Das Pflichtattribut „Richtungsverlauf“ dient dazu, diesen Sachverhalt abzubilden.
Eine Netzkante kann genau eine Art des Richtungsverlaufs annehmen.
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten zur Attributierung des Richtungsverlaufs (siehe Codeliste Richtungsverlauf).
Kennung |
Richtungsverlauf |
Erläuterung |
---|---|---|
AD |
Beide Fahrtrichtungen |
Netzkante ist in beide Richtungen |
OD |
Eine Fahrtrichtung, |
Netzkante ist nur in der Digitalisierrichtung |
OF |
Eine Fahrtrichtung, |
Die Netzkante definiert eine Einbahnstraße, |
OQ |
Eine Fahrtrichtung, |
Auf der Netzkante kann nach StVO nur |
2.2.7. Status (P)¶
Das Pflichtattribut „Status“ dient der Verwaltung zukünftiger, aktueller oder ehemaliger Netzkanten für die Steuerung in der Bearbeitung und der Archivierung. Eine Netzkante kann genau einen Status annehmen.
Es sind fünf grundsätzliche Statusmeldungen (siehe Codeliste Status) möglich.
Kennung |
Status |
Erläuterung |
---|---|---|
U |
in Betrieb (use) |
befahrbar |
Ppub |
in Planung öffentlich |
projektiert und für die Öffentlichkeit freigegeben |
Ppriv |
in Planung nicht öffentlich |
projektiert und noch nicht für die Öffentlichkeit |
O |
außer Betrieb |
auf Dauer nicht mehr befahrbar |
C |
Sperrung (closed) |
aktive Sperrung oder Fähre außer Betrieb |
Nur Netzkanten mit Kennung U sind vom Radverkehr befahrbar. Daher ist darauf zu achten, dass keine Routen von Statusänderung betroffen sind und das Mobilitätskennzeichen B vergeben ist.
Die Kennungen Ppub und Ppriv können nur für Wege verwendet werden, die noch nicht real existieren oder sich noch im Bau befinden. (z. B. Umwidmung einer alten Bahntrasse in einen Fuß- und Radweg. Der neue Radweg ist geplant, aber noch nicht gebaut oder noch im Bau). Je nachdem welchen Status die Planung hat, muss das Attribut auf öffentlich (Ppub) oder nicht öffentlich (Ppriv) gesetzt werden.
Achtung
Diese beiden Kennungen bitte nicht für die Planung neuer Routen verwenden.
Das Attribut Status betrifft lediglich Netzkanten - keine Routen!
Die Kennung O kommt bei einer dauerhaften Außerbetriebnahme zur Anwendung.
Die Kennung C wird (automatisch) gesetzt, sofern eine Netzkante aufgrund einer Sperrung oder des saisonal eingeschränkten Fährenbetriebs temporär nicht befahrbar ist. (siehe Sperrung oder Fähre)
2.2.8. Mobilitätskennzeichen (P)¶
Eine Netzkante kann im Rahmen von Nahmobilität auf unterschiedliche Weise genutzt werden, bzw. dafür zugelassen sein. Neben der Funktion als Radverkehrsweg ist auch eine Nutzung als z.B. Wander-, Reit- oder Inlineweg denkbar. Eine entsprechende Beschilderung kennzeichnet dies dem Nutzer.
Um den Radroutenspeicher auch hierfür zukunftssicher zu gestalten, wird dieses Attribut heute schon als Pflichtfeld berücksichtigt. Aktuell sind fast alle Netzkanten mit B (Radverkehr) belegt. Es ist natürlich möglich mehrere Mobilitätskennzeichen pro Netzkante zu vergeben, allerdings gibt es auch Kennungen, die sich gegenseitig ausschließen (z.B.: Kennung F (nur Fußgänger); zusätzliche Kennung B (Radverkehr) ist somit nicht erlaubt).
Kennung |
Mobilität |
Erläuterung |
---|---|---|
B |
Radverkehr (bike) |
Alle Wege, die für Radfahrer freigegeben sind |
EB |
E-Bike 4 |
Radwege, die innerorts als „E-Bike frei“ |
F |
nur Fußgänger, Treppe, |
Wege, die ausschließlich nur von Fußgängern |
H |
Wanderroute (hike) |
Wege, die zu einer Wanderroute gehören. |
I |
Inlinerroute (inliner) |
Wege, die explizit für Inlineskater freigegeben |
M |
Mountainbikeroute |
Wege, die durch eine Beschilderung nur für |
R |
Reitroute (ride) |
Reitwege oder Wege, die zu einer Reitroute |
- 3
Pedelec Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ein Elektrofahrrad, welches den Fahrer nur dann elektrisch unterstützt, wenn er selbst in die Pedale tritt. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der einen der Elektromotor unterstützt, beträgt in Deutschland 25 km/h. Alles, was darüber hinausgeht, kann nur noch mit eigener Muskelkraft erreicht werden. Seit 2017 ist das Pedelec dem Fahrrad gesetzlich gleichgestellt, was bedeutet, dass man auf Radwegen fahren darf, keine Helmpflicht besteht und auch kein Führerschein nötig ist.
- 4
E-Bike Das e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen Innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit „E-Bike frei“ gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen E-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen.
2.2.9. Kommentar (O)¶
Im Kommentarfeld können Informationen zu Netzkanten hinterlegt werden. Anwendung findet dieses hauptsächlich bei Meldungen der kommunalen Partner über den Änderungslayer.
2.2.10. Streckennetz (O)¶
Netzkanten können verschiedenen Streckennetzen (über eine Kennung) zugeordnet werden (Auszug siehe Codeliste Streckennetz). So erhält man die Möglichkeit, das Wegenetz nach einer bestimmten Hierarchie, Bedeutung oder einem Qualitätsstandard zu filtern. (z.B. alle Bahntrassenradwege oder das Radverkehrsnetz NRW)
Kennung |
Mobilität |
Erläuterung |
---|---|---|
2 |
Radschnellwege |
Regionale und kommunale Radschnellwege |
6 |
Lokales Netz |
Radweg verläuft innerhalb einer Kommune der |
7 |
Verbindungsstrecke |
örtliche Verdichtungen durch das lokale |
8 |
Bahntrassenradwege |
Radwege auf ehemaligen Bahntrassen |
100 |
Radverkehrsnetz NRW |
Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte |
101 |
Radnetz NRW |
Rot-weiß ausgeschildertes Netz |
300 |
Knotenpunktnetze |
Wegenetz aller Knotenpunktsysteme |
301 |
Knotenpunktnetz Ruhr |
Wegenetz des Knotenpunktsystems |
302 |
Knotenpunktnetz Wesel |
Wegenetz des Knotenpunktsystems |
2000 |
Radrevier.ruhr |
radrevier.ruhr ist eine Marke des RVR und |
2001 |
Netzkategorie 1 |
Dient nur der internen Verwendung beim RVR zur |
2500 |
Radwegenetz |
Vom RVR definiertes Verdichtungsnetz zum radrevier.ruhr. |
2.2.11. Routenzugehörigkeit (O)¶
Eine Netzkante kann beliebig vielen Routen zugeordnet sein. Die Gesamtheit der Netzkanten, die einer gleichen Route zugeordnet sind, definieren eine Route. (z.B. Römer-Lippe-Route)
(Gibt es zu einer Route Routenpunkte (Start-, Zwischen, Endpunkt), ist damit eine bestimmte Fahrtrichtung vorgegeben. So kann sie z.B. als GPX-Track ausgegeben und für ein Routing verwendet werden.)
Die Basis für die Bestimmung der Routenzugehörigkeit ist die Routenliste. In dieser werden alle dem RVR gemeldeten Routen geführt. Jede Route hat eine eindeutige ID, einen Namen, eine räumliche Zuordnung (z.B. nationales Netz) und eine IVV ID, eine Institution, die für die „Pflege“ im Radroutenspeicher verantwortlich ist.
Grundlage der Routenliste war die bereits bestehende Codeliste der IVV (RadroutenplanerNRW). Seitdem sind weit über 100 Routen von den Arbeitskreismitgliedern ergänzt worden.
Eine aktuelle Routenliste erreichen Sie über folgenden WFS.
Soll eine neue Route in den Radroutenspeicher aufgenommen werden, muss diese zunächst beim RVR gemeldet werden. Da die IVV Zugriff auf die im Radroutenspeicher gepflegten Routen hat und zu diesem Zweck jede Route eine IVV ID erhält, werden weitere beschreibende Informationen je Route benötigt. (siehe Eingabemaske_Themenroute_RRP_NRW.DOC)
Die Zuordnung der Netzkanten, zu einer neuen Route, erfolgt durch die für die Route zuständigen Institutionen.
Für Routen, die nur einen Teil des Jahres verfügbar sind (z.B. bei Fährbetrieb), besteht die Möglichkeit ein Betriebsbeginn bzw. -ende festzulegen. Werden Routen für bestimmte Anwendungen ausgeliefert, kann so sichergestellt werden, dass sie nur im Betriebszeitraum ausgeliefert werden.
Um ein leichters Auffinden verschiednener thematischer Routen zu ermöglichen, besteht zudem die Möglichkeit, Routen einer Kategorie (z.B. Mountainbikeroute) zuzuordnen.
2.2.12. Zuständigkeit Baulast (O)¶
Für alle Verkehrswege gilt die Verkehrssicherungspflicht. Diese liegt beim Straßenbaulastträger, der für den Zustand der jeweiligen Straße oder des jeweiligen Weges zuständig ist. Für jede Netzkante kann (optional) ein Baulastträger, hier nur „Baulast“ genannt, zugewiesen werden. Für Kreise, Kommunen, Emschergenossenschaft, Lippeverband und RVR existieren bereits Zuständigkeits-Ids (siehe Codeliste Zuständigkeit Baulast (Auszug)). Die Liste kann natürlich bei Bedarf erweitert werden.
AGS |
Institution |
---|---|
DE_05113000 |
Stadt Essen |
DE_05911000 |
Stadt Bochum |
DE_05999999 |
RVR |
DE_05562000 |
Kreis Recklinghausen |
DE_05170000 |
Kreis Wesel |
DE_05954000 |
Ennepe-Ruhr-Kreis |
DE_05978000 |
Kreis Unna |
2.2.13. Sperrung (O)¶
Durch Baustellen oder andere Ereignisse (z.B. Hochwasser) sind Teile des Radwegenetzes zeitweise nicht befahrbar. Mittels „Sperrungen“ können Teile des Radwegenetzes einem solchen Ereignis zugeordnet und ggf. gleichzeitig eine Umfahrung ausgewählt werden.
Eine „Sperrung“ besteht aus mindestens zwei, in der Regel sogar drei Komponenten:
Zunächst wird ein Punktelement „Sperrung“ mit beschreibenden Attributen (z.B. Bezeichnung, Beschreibung, Beginn und (falls bekannt) Enddatum, Typ der Sperrung (z.B.: Baustelle, Hochwasser, …)) an der entsprechenden Stelle platziert.
Netzkanten, die durch die Sperrung nicht befahrbar sind, werden dem Punktelement zugeordnet. (Referenz: ID der „Sperrung“)
Netzkanten, die der Umfahrung der Sperrung dienen, können ggf. ebenfalls dem Punktelement zugeordnet werden. Das ist insbesondere erforderlich, wenn gesperrten Netzkanten Routen zugeordnet sind.
Die Attribute Routenzugehörigkeit und Streckennetz werden automatisch von den gesperrten, auf die der Umfahrung zugeordneten Netzkanten, übertragen. Das Attribut Status der gesperrten Netzkante wird auf C (Sperrung (closed)) gesetzt. Wurde ein Enddatum festgelegt, wird die Sperrung der Netzkante nach Ablauf automatisch inaktiv und der Ursprungszustand wiederhergestellt.
Aktuell werden lediglich Sperrungen auf Radwegen verwaltet, die das radrevier.ruhr betreffen.
Aufgrund der Komplexität und der Auswirkungen auf den routingfähigen Datenbestand, werden Sperrungen nur zentral durch den RVR eingepflegt.
2.2.14. Fähre (O)¶
Durch Fährverbindungen können Teile des Wegennetzes temporär (Wintersaison) nicht befahrbar sein. Mittels dem Attribut „Fähre“ können die entsprechenden Netzkanten einer Fähre zugeordnet und zu definierten Zeiten gesperrt werden.
Eine „Fähre“ besteht aus zwei Komponenten:
Einem Punktelement mit beschreibenden Attributen (z.B. Name der Fähre, Beschreibung, Info-URL, Foto-URL, Betriebsbeginn und –ende des Fährbetriebs).
Einer Netzkante, die die Fährverbindung darstellt. (Das Punktelement „Fähre“ wird der Netzkante über die jeweilige ID zugeordnet.)
Netzkanten, die einer Fähre zugeordnet sind, werden ab einem Datum nach Betriebsende automatisch auf den Status C (Sperrung (closed)) gesetzt. Nach Erreichen des neuen Betriebsbeginns wird die Netzkante wieder automatisch in den aktiven Status U (in Betrieb) versetzt.
Alle Fähren der Metropole Ruhr befinden sich bereits im Radroutenspeicher und werden durch den RVR in Zusammenarbeit mit der RTG gepflegt. Für Routen, die über Fährverbindungen führen, existiert jeweils eine Variante mit und eine ohne Fährbetrieb. Auf diese Weise kann bei Abfrage einer Route entschieden werden, welche Route aktuell an den Anwender ausgegeben werden soll.
2.2.15. verkehrsrechtliche Anordungen¶
Neben den Attributen, die direkt über die Netzkanten vergeben werden, besteht die Möglichkeit verkehrsrechtliche Anordungen wie z.B. Fahrradstraßen einzupflegen. Diese werden als seperate Linienobjekte unabhängig von der Geometrie der Netzkante gespeichert, damit Änderungen die Daten nicht beeinträchtigen. Die Verknüpfung zu einer Netzkante geschieht über die eindeutige ID der Netzkanten.